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Allgemeine Informationen

Wildschutzgebiete  werden auch als Wildasyle oder Jagdbanngebiete bezeichnet und sind von der Regierung festgelegte Gebiete mit totalem (allgemeine Wildschutzgebiete) oder partiellem (Hochjagdasyle, Hasenasyle etc.) Jagdverbot. Sie sind ein wichtiges Mittel der Jagdplanung. Die vom Bundesrat bezeichneten Eidgenössischen Jagdbanngebiete sowie der Schweizerische Nationalpark sind ebenfalls Wildschutzgebieten. In Wildschutzgebieten ist die Jagd eingeschränkt oder ganz verboten. Das Ziel sind gesunde naturnahe Wildbestände durch geregelte und geplante Jagden. Die Markierung der Wildschutzgebiete sind gelb/rote Zeichen. Sie markieren die Wildschutzgebietsgrenzen und nicht Wanderwege.

740.200 Verordnung über die Wildschutzgebiete (VWSG) mit Anhang 1: Grenzbeschriebe

Karten Wildschutzgebiete

Bedienung der interaktiven Karten im Internet

Kartenausdruck ist nicht rechtsverbindlich

Der Ausdruck erfolgt über das Druckersymbol. Dabei ist zu beachten, dass der Drucker auf Ausgabe im Querformat eingestellt wird.

Die Karten auf dem Internet besitzen eine gewisse Ungenauigkeit, weil sie auf einer Kartengrundlage 1:25'000 erfasst wurden und jetzt mit einer Hintergrundkarte 1:50'000 dargestellt werden. Rechtsverbindlich ist nach wie vor der Grenzbeschrieb gemäss Regierungsbeschluss vom 21. August 2018, publiziert im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 23. August 2018 sowie die Markierung im Gelände.

Wie entstehen Wildschutzgebiete?

Das Konzept zur Ausscheidung von Wildschutzgebieten

Wildschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument der Jagdplanung. Sie sind zur Erhaltung der Wildbestände nötig, indem sie das Wild in wichtigen Lebensräumen vor Störungen durch den Jagdbetrieb schützen. Wildschutzgebiete dienen aber auch der Erhaltung einer natürlichen Bestandesstruktur.

Bei der Ausscheidung der Wildschutzgebiete sind allgemeingültige Grundsätze zu be- achten. Um eine gute Verteilung des Wildes zu erreichen, sind nicht zu grosse, sondern zahlreiche kleine Wildschutzgebiete auszuscheiden. Zu grosse Wildschutzgebiete führen nämlich zu unerwünschten Wildansammlungen. Wildschutzgebiete sind sodann in Gebie- ten anzulegen, die den Bedürfnissen des Wildes nach Nahrung, Deckung und Schutz ent- sprechen. Ein besonderes Augenmerk ist schliesslich darauf zu legen, dass Wildschutzge- biete für die Jägerschaft im Gelände möglichst gut erkennbar sind. Bei der Grenzführung werden daher in der Regel markante Punkte und Linien gewählt. Neben diesen allge- meingültigen Grundsätzen sind aber auch die spezifischen wildbiologischen Grundsät- ze für die einzelnen Wild- und Vogelarten zu beachten. Bezogen auf das Hirschwild sind kleinere Wildschutzgebiete auszuscheiden, um uner- wünschte Hirschwildansammlungen zu verhindern und eine gute horizontale Verteilung dieser Art über den Lebensraum zu gewährleisten.

Für das Gämswild sind hauptsächlich Wildschutzgebiete oberhalb der Waldgrenze aus- zuscheiden, um während der Jagd eine Verdrängung des Gämswildes in den tiefer gele- genen Wald mit den damit verbundenen Wildschäden zu verhindern. Das Rehwild lässt sich in der räumlichen Verteilung durch das Ausscheiden von Wild- schutzgebieten nur sehr beschränkt beeinflussen. Die Festlegung der Hasenasyle erfolgt einerseits durch Verschieben bzw. Umlegung bis- heriger Wildschutzgebiete und andererseits durch das Ausscheiden von Kerngebieten (Hasenkammern). Die Federwildasyle sind hauptsächlich auf den Schutz der Raufusshühner ausgerichtet, und die Wasserflugwildasyle umfassen in der Regel die eigentlichen Kerngebiete wie Brutplätze und wichtige Durchzugsgebiete.

Ein Mosaik von bejagten und unbejagten Gebieten

Im Rahmen der Neuregelung 2016 wurde die Zahl allgemeiner Wildschutzgebiete von 215 auf 230, die Zahl Hochjagdasyle von 19 auf 22 und die Zahl Niederjagdasyle von 44 auf 53 erhöht. Bei den weiteren Asylkategorien sind wie bisher ein Rehasyl und 22 Mur- meltierasyle ausgeschieden worden. Die Anzahl Hasenasyle wurde um acht auf 46 ver- mindert. Die Anzahl Federwildasyle und Wasserflugwildasyle ist auf 21 bzw. 46 angeho- ben worden. Gesamthaft gesehen wird die Anzahl der kantonalen Wildschutzgebiete von derzeit 411 auf 441 erhöht.

Die Gesamtfläche nimmt jedoch von 755 km² auf 739 km² ab. Zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark und den sechs Eidgenössischen Jagdbanngebieten ergibt sich eine Gesamtfläche an Wildschutzgebieten von 1114 km². Die Schalenwildarten sind auf 742 km² Lebensraum, die Feld- und Schneehasen auf 929 km² und die Birkhähne und Schneehühner auf 907 km² nicht jagdbar.

Die Wildschutzgebiete und die Jagdbetriebsvorschriften garantieren einen ge- regelten Jagdbetrieb in Graubünden !

Wildschutzgebiete erkennen

Wildschutzgebiete sind rot-gelb markiert

Wanderer begegnen im Sommer in unserem Kanton an vielen Orten rot-gelben Markierungen, denen sie besser nicht folgen. Es sind die markierten Grenzen der Wildschutzgebiete. Diese werden regelmäßig von den Wildhütern erneuert und finden sich oft entlang von Bächen, Gräten oder auch Höhenlinien. Obwohl sich die Wildschutzgebiete in erster Linie an Jägerinnen und Jäger richten, sollen diese Rückzugsgebiete des Wildes möglichst auch von der übrigen Bevölkerung respektiert werden.

Welchen Nutzen haben Wildschutzgebiete?

Der Jagdbann - ein altes Mittel zur hebung der Wildbestände

Bei der Einführung der Bündner Patentjagd im Jahre 1877 waren die wenigen, aber sehr grossen Eidgenössischen Jagdbanngebiete die einzigen Gebiete mit Jagdverbot. Sie erstreckten sich zum Teil über mehrere Täler, mussten aber alle 5 Jahre komplett gewechselt werden. Dadurch wurde der aufgebaute Gemsbestand in sehr kurzer Zeit wieder reduziert. Schon um 1910 begann der Kanton eigene Wildschutzgebiete auszuscheiden.

Wichtiges Mittel der Jagdplanung

Heute wird die Verteilung des Wildes über den Lebensraum mit einem feinen Netz von verschiedenen Wildschutzgebieten gesteuert und das bei einer Gesamtfläche, die für das Schalenwild nur gut 10% der Kantonsfläche ausmacht. Eine gute Verteilung des Wildes ist das Erfolgsrezept für eine effiziente Jagd, aber auch für möglichst geringe Wildschäden. Der geringe Anteil jagdlich geschützter Flächen erfordert im offenen Jagdgebiet weitere Bestimmungen in Form von spezifischen Abschussvorschriften. Oder umgekehrt: die differenzierten Jagdbetriebsvorschriften, wie zum Beispiel der Schutz des Kronenhirsches, lassen es zu, dass auch für eine nachhaltige Jagd nur ein relativ geringer Anteil der Kantonsfläche der Jagd entzogen werden muss.

Das Wild findet die unbejagden Gebiete

Wildschutzgebiete haben je nach Wildart eine unterschiedliche Zielsetzung. Beim Niederwild wie den Hasen, Raufusshühnern und Wasservögeln werden in der Regel die Kerngebiete unter Jagdschutz gestellt. Für diese Arten ist denn auch die Schutzfläche deutlich höher und liegt über 900 km². Beim Reh spielen die Wildschutzgebiete eine untergeordnete Rolle, weil sowohl Böcke als auch Geissen im Sommerhalbjahr territorial leben. Beim Hirsch wird eine möglichst grossflächige Verteilung über den Sommerlebensraum angestrebt. Bei der Gämse helfen Wildschutzgebiete mit, dass diese Art die jagdlich leicht zu störende alpine Zone gut nutzen kann. Vor allem Hirsche finden die Gebiete, die während der Jagd vom Jäger nicht begangen werden dürfen, sehr schnell. Das ist auch kein Wunder, wenn wir uns die Fähigkeiten der geruchlichen Orientierung dieser Arten in Erinnerung rufen. Deren Geruchsinn übertrifft den unsrigen um Dimensionen, weshalb wir die Informationsmöglichkeiten, „die in der Luft liegen“ kaum nachvollziehen können. Tiere, die sich im Laufe der Evolution an die Bejagung durch Wolf, Luchs, Bär anpassen konnten, mussten diese Sinne entwickeln, um zu überleben.